Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung (Artikel 5 DSGVO)
Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
Absatz (1)
1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
2. Zweckbindung
3. Datenminimierung
4. Richtigkeit
5. Speicherbegrenzung
6. Integrität und Vertraulichkeit
Absatz (2)
Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht“ oder „Accountability“)